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E-Mails beim Provider unterliegen staatlichem Zugriff PDF Drucken E-Mail
Piratenupdate
Geschrieben von: Philipp Stern   
Donnerstag, 16. Juli 2009 um 20:01 Uhr
Nach einem jüngst erfolgten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können Polizeibehörden auf E-Mails, die sich noch im Postfach beim Provider (der Firma, die den Computer zur Speicherung der Mails im Internet zur Verfügung stellt) befinden, im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses zugreifen. Der Besitzer der E-Mails ist aber auf jeden Fall von dem Zugriff zu benachrichtigen.