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Geschrieben von: Wolfgang Dudda
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Montag, 08. Februar 2010 um 21:04 Uhr |
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Wie heute aus den Medien (z.B. hier: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676669,00.html) zu erfahren ist, wird das aus dem bürgerrechtsfeindlichen Abstimmungsmarathon des Bundestages vom 18. Juni 2009 bekannte Zensurgesetz, im Amtsdeutsch "Zugangserschwerungsgesetz" genannt, nun endgültig auf dem Schrottplatz der politischen Unfähigkeit entsorgt. Damit endet das eigentlich bis zum Ende 2010 datierte Junktim aus dem schwarz-gelben (Kollisions)Koalitonsvertrag. Man will nun regierungsseitig den Schwerpunkt auf das Löschen legen und einen neuen Enwturf vorlegen.
Über 130.000 Menschen hatten sich in der bislang größten Onlinepetition klar dagegen ausgesprochen. Die Ministerin für Arbeit und Soziales, Urslula von der Leyen, verdankt dem von ihr vehement vertretenen Gesetz vermutlich lebenslang den Spitznamen "Zensursula", wobei sich die mögliche Betroffenheit durchaus in Grenzen halten sollte. "Zensursula" hat kampagnenartig einfach zu viele, auch unwahre Register gezogen, um mit derbem Populismus zu punkten.
Keine andere Partei hat sich an dieser Stelle so intensiv um die Freiheit im Internet verdient gemacht wie eben die Piratenpartei. Keine andere Partei hat sich in diesem Zusammenhang so klar gegen Zensurbestrebungen aufgestellt wie die Piratenpartei. Wir Piraten haben stets dem Löschen von kinderpornographischen Inhalten den Vorrang gegeben. Durch die Piratenpartei bekamen Millionen von deutschen Internetnutzern eine unüberhörbare Stimme für die Freiheit!
Dem trägt Schwarz-Gelb jetzt endlich Rechnung. Warum nicht gleich so? In Adaption einer gewissen Baumarktreklame bietet sich der Tipp an: Man sollte vorher jemanden fragen, der sich damit auskennt!
Klar ist auch, dass es der FDP - zumindest vorläufig - in der öffentlichen Wahrnehmung gelungen ist, den Totalverlust der eigenen Glaubwürdigkeit so gerade eben noch einmal zu vermeiden. Das nächste Problem wird genau diese Glaubwürdigkeit auf eine weitere Probe stellen mit der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV).
Dieser Gesetzentwurf ist de facto nichts anderes als eine auf die Schultern der Provider abgeladene Internetzensur. Das Einrichten von Altersklassen im Internet, denen bestimmte Inhalte nicht gezeigt werden dürfen, soll durch so genanntes "Labeln" gestaltet werden. Ein Internetangebot hat beispielsweise das Label "12 Jahre". Elfjährigen soll dieses Internetangebot durch sich an den Labeln orientierende Filter vorenthalten werden. Dass so etwas praktisch eigentlich unmöglich ist, ist den "Internetausdruckern mit Regierungsverantwortung" (noch) nicht zu vermitteln. Aber, die Piraten werden - wie schon beim Zensurgesetz - ihre unbestrittene Kompetenz dabei ins Spiel bringen, gefragt oder ungefragt. Verwaltungsökonomisch sinnvoller wäre es, wenn sich Schwarz-Gelb beim Internet-Blindekuh-Spiel dieses Mal gleich der Hilfe der Piraten bedienen würden. Der Dank unseres Bundespräsidenten, der nicht schon wieder einen untauglichen Gesetzesentwurf prüfen müsste, wäre ihnen sicher.
Gibt es da nicht auch einen juristischen Grundsatz, wonach es per se gesetzeswidrig ist, Unmögliches zur verpflichtenden Norm für alle zu machen?
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 08. Februar 2010 um 22:05 Uhr |
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Geschrieben von: Pressestelle
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Montag, 01. Februar 2010 um 13:21 Uhr |
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Finanziell waren und sind die Piraten wahrlich nicht auf Rosen gebettet. Daran ändert auch der für die schleswig-holsteinische Piratenpartei sehr angenehme Bescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Lammert, nicht viel, in dem der Bundestagspräsident der Piratenpartei am 21.01.10 mitteilte, dass sie eine Abschlagszahlung nach dem Parteiengesetz basierend auf den gemeldeten Zahlen von 2008 für 2010 bekommen wird.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein erhält demnach 14.309,80 €. Wem bekannt ist, wie eng unser finanzielles Korsett bislang war, der weiß, wie erleichtert der Vorstand der schleswig-holsteinischen Piratenpartei jetzt in die Zukunft schaut. Erfindungsreichtum und Kreativität waren in den letzten Jahren eben nicht nur eine Frage der piratischen Identität, denn oft genug mussten beide Eigenschaften als Ersatz für nicht vorhandene Liquidität dienen. Dennoch oder gerade deswegen ist es den schleswig-holsteinischen Piraten gelungen, einen recht spektakulären Wahlkampf zu führen, der enorme Aufmerksamkeit in den Medien erreichte.
Wenn andere Parteien sich das Denken der Piratenpartei an dieser Stelle zu eigen machen würden, wäre Klientelpolitik ein eher unbekanntes Wort im deutschen Sprachgebrauch. Denn guter und erfolgreicher Wahlkampf lässt sich auch ohne Geld aus „Gesetzgebungsprämien“ finanzieren, weswegen die Piratenpartei Schleswig-Holstein die FDP und die CSU auffordert, doch beim nächsten Wahlkampf auf fragwürdige Spenden (wie die der Substantia AG, die einem der reichsten Deutschen, August Baron von Finck gehört - seine Familie ist laut „Spiegel“ Miteigentümer der Mövenpick-Gruppe, welche jetzt von eilig eingeführten Umsatzsteuersenkungen für Hotels profitiert) zu verzichten. Mit der einen oder anderen intelligenten Aktion hätte sicher ein besserer Effekt als durch Einsatz von bedenklichen Geldern erzielt werden können und nebenbei wäre gleich eines der Kernthemen der Piratenpartei, die Bekämpfung des Lobbyismus, auch von diesen Parteien umgesetzt worden.
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Geschrieben von: Wolfgang Dudda
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Freitag, 15. Januar 2010 um 16:36 Uhr |
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Die Piraten treffen sich am kommenden
Sonntag, 17. Januar 2010, um 15:00 Uhr vor der Freilichtbühne Krusenkoppel (Google Maps: http://bit.ly/5SPiiP),
um dort gemeinsam den Winter zu huldigen. Beim gemeinsamen Rodeln testen wir schon einmal das Gefühl der schwarz-gelben Koalitionen in Bund und Land, wie es ist, wenn es schnell abwärts geht. Mit Schneebällen setzen wir begonnene Diskussionen in unseren Mailinglisten und bei Twitter fort und vermutlich auch ein Ende.
Und wenn wir uns so richtig ausgetobt haben, hilft uns allen mitgebrachter Glühwein oder heiße Schokolade dabei, wieder zu Temparatur und Kräften zu kommen. (bitte beides selbst mitbringen!)
Selbstverständlich freuen wir uns darüber, wenn nicht nur die Kieler Piraten ihre Winterfestigkeit unter Beweis stellen und stattdessen von überall her Piraten und Leute, die sich für uns interessieren, dazu kommen!
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. Februar 2010 um 21:00 Uhr |
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Geschrieben von: Wolfgang Dudda
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Freitag, 18. Dezember 2009 um 14:45 Uhr |
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Weil es so eindrucksvoll mit den Positionen der Piratenpartei übereinstimmt, veröffentlicht der Landesverband der Piratenpartei Schleswig-Holstein das Plädoyer des Rechtsanwaltes Meinhard Starostik vor dem Bundesverfassungsgericht, das unter dem Aktenzeichen BvR 256/08 und 1 BvR 508/08 über die Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Wie immer gilt das gesprochene Wort.
Ich vertrete in dieser Sache über 34.000 Beschwerdeführer/innen. Warum haben im Fall der Vorratsdatenspeicherung so viele Menschen wie noch nie zuvor das Hohe Gericht angerufen? Weil bei der Entscheidung über diese Maßnahme drei Grundwerte auf dem Spiel stehen: Erstens unser Recht auf freie und unbefangene Kommunikation, Fortbewegung und Mediennutzung, zweitens die Zukunft unseres Grundrechts auf Privatsphäre allgemein und drittens die Durchsetzung unserer Menschenrechte in einem vereinten Europa.
Es ist eine Errungenschaft der modernen Gesellschaft und der Aufklärung, dass Menschen mündlich, schriftlich und ursprünglich auch telefonisch kommunizieren konnten, ohne Angst vor Nachverfolgung und Nachteilen wegen ihrer Kontakte haben zu müssen. Um 1848, im Widerstand gegen die Nationalsozialisten, bei der friedlichen Revolution in der DDR, im Kampf gegen Diktaturen weltweit, aber auch in der heutigen Bundesrepublik bei der Organisation von Umwelt- und Globalisierungsprotesten, bei dem Informieren der Presse über rechtswidrige und demokratiegefährdende Machenschaften in Staat und Wirtschaft – unbeobachtete und unbeobachtbare menschliche Kommunikation bildet seit jeher die Grundlage des Eintretens für Demokratie, Rechtsstaat und Menschenrechte.
Auch einzelne Menschen sind mitunter existenziell darauf angewiesen, vor Nachteilen infolge eines Bekanntwerdens ihrer Kontakte sicher geschützt zu sein, etwa wo sie wegen Krankheiten, Drogen oder Straftaten absolut anonyme Hilfe oder Rat brauchen. Beispielsweise konnte ein junger Mann ohne Furcht vor Nachteilen die damals nicht rückverfolgbare Telefonseelsorge in Bayern anrufen. Das Gespräch überzeugte ihn, einen geplanten Amoklauf in seiner Schule aufzugeben.
In diesem Verfahren entscheidet sich nun, ob wir die segensreichen Wirkungen freier und unbefangener Kommunikation auch im Zeitalter der digitalen Informationsgesellschaft werden erhalten können. Mündliche und schriftliche Kommunikation wird immer mehr durch elektronische Kommunikation ersetzt. Die Kommunikationsnetze werden schon in wenigen Jahren allgegenwärtig sein. Es geht bei der Vorratsdatenspeicherung um die Zukunft unserer Gesellschaft: Werden unsere Kinder noch geschützte Kanäle für politische Kommunikation, für das Einholen von Rat und Hilfe vorfinden oder wird künftig jeder Kontakt nachvollziehbar sein?
Die Bedeutung der hier anstehenden Entscheidung reicht aber weit über Telefon und Internet hinaus. Dürfte der Staat allein, weil es ihm irgendwann einmal nützlich werden könnte, Wissen über das Leben sämtlicher Menschen in Deutschland anhäufen und anhäufen lassen, dann würde schrittweise unser gesamter Alltag erfasst und festgehalten werden: Was wir im Internet gelesen haben, wohin wir geflogen sind, wohin wir mit dem Pkw oder ÖPNV gefahren sind, wo wir uns mit unserem Handy aufgehalten haben, was wir gekauft haben, welche Fernsehsendungen wir gesehen haben, welche Bücher wir ausgeliehen haben usw. Mit der Vorratsdatenspeicherung als Präzedenzfall stehen wir am Scheideweg zwischen der Bewahrung unserer modernen Gesellschaft einerseits mit dem autonomen Menschen im Mittelpunkt und der Schaffung einer neuen, grundlegend anderen Gesellschaft andererseits mit einem potenziell allwissenden Staat im Mittelpunkt. Dürfte der Staat allein, weil es ihm irgendwann einmal nützlich werden könnte, global und pauschal Wissen über beliebige Menschen anhäufen und anhäufen lassen, so wäre das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, der Zweckbindungsgrundsatz, das Verhältnismäßigkeitsgebot tot. Deswegen entscheidet sich in diesem Prozess auch die Zukunft unseres Grundrechts auf Privatsphäre in einer Informationsgesellschaft.
Die Rechtsprechung des Hohen Gerichts ist erfreulich klar. Am 12.03.2003 entschied das BVerfG: „Insofern genügt es verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht, dass die Erfassung der Verbindungsdaten allgemein der Strafverfolgung dient. Vorausgesetzt sind vielmehr eine Straftat von erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere Tatsachenbasis...“ Am 04.04.2006 betonte das Gericht das „außerhalb statistischer Zwecke bestehende strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten auf Vorrat“. Intensive Grundrechtseingriffe dürfen erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden. Selbst bei höchstem Gewicht der drohenden Rechtsgutbeeinträchtigung kann auf das Erfordernis einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit einer Rechtsgutsverletzung nicht verzichtet werden. Der Gesetzgeber darf die Gewichte auch zur Bekämpfung von Terrorismus „nicht grundlegend verschieben“. Am 11.03.2008 bekräftigte das Gericht, dass eine automatisierte Datenerhebung nicht anlasslos erfolgen oder flächendeckend durchgeführt werden darf.
In diesem Prozess wird sich entscheiden, ob auch bei Beschlüssen aus Brüssel „ein diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbarer Grundrechtsschutz gewährleistet“ werden kann, wie es unser Grundgesetz in Art. 23 fordert. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat im letzten Jahr mit der Verwerfung der britischen DNA- und Fingerabdruckdatenspeicherung einen ersten Meilenstein gesetzt. Mit der Vorratsdatenspeicherung steht nun erstmals grundrechtswidriges Europarecht auf dem Prüfstand.
Die fundamentalen Auswirkungen dieses Verfahrens also sind der Grund, weshalb so viele Menschen als Beschwerdeführer ihr Vertrauen darauf setzen, dass das Hohe Gericht durch Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung die Grundvoraussetzungen einer freien Kommunikation in unserer Gesellschaft wieder herstellen wird. Ich beantrage dementsprechend im Namen aller von mir vertretener Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die Richtlinie 2006/24/EG gültig ist, und sodann die §§ 113a, 113b des Telekommunikationsgesetzes für unvereinbar mit den Artikeln 10, 2 Absatz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 1, 5, 12, 14 und 3 Abs. 1 des Grundgesetzes und für nichtig zu erklären.
Quelle: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/346/55/lang,de/
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, 18. Dezember 2009 um 15:03 Uhr |
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