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Piratenpartei Schleswig-Holstein
Der erste Kreisverband in Schleswig-Holstein will sich gründen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Samstag, 20. März 2010 um 10:37 Uhr

Logo des Kreisverbandes  Lübeck

Heute ab 12:30 Uhr treffen sich die Lübecker Piraten, um darüber abzustimmen, ob sie sich zu einem Kreisverband zusammen schließen wollen. Nach der Gründung des Kreisverbandes erfolgt dann die Wahl seines Vorstandes. Die Veranstaltung findet statt im LAN-Zentrum Lübeck, Herrendamm 22 in 23556 Lübeck. Damit würde sich der erste Kreisverband der Piratenpartei in Schleswig-Holstein gründen.

Mit der Gründung des Kreisverbandes Lübeck soll dem starken Mitgliederzuwachs seit den Wahlen im Jahr 2009 (Europa-, Bundestags- und Landtagswahl) Rechnung getragen werden. Damit wird dann auch der Schwung aus dem letzten Jahr organisatorisch mitgenommen.

Die Lübecker Piraten treffen sich jeden Mittwoch um 19:00 Uhr zu ihrem Stammtisch, gleichfalls im LAN-Zentrum Lübeck. Dort werden - wie überall auf den Piratenstammtischen im Land - die aktuellen politischen Probleme diskutiert und angepackt.

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 20. März 2010 um 11:04 Uhr
 
Soziale Vorratsdatenspeicherung? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Mittwoch, 17. März 2010 um 09:45 Uhr

 

Zeichne die Verfassungsbeschwerde mit!

Kaum hat das Bundesverfassungsgericht seinen Nachhilfeunterricht für die Regierenden beendet und die seit 2008 praktizierte Vorratsdatenspeicherung gesetzlich für nichtig erklärt, muss eine neue datenschutzrechtliche Großbaustelle betreut werden: ELENA

Nachdem die "Daten-Messies" in Regierung und Bundestag die Sorgen und Bedenken von Datenschützern und Gewerkschaften weitestgehend außer Acht lassen, bleibt den Betroffenen wieder einmal nur der Weg über das Bundesverfassungsgericht, um die sie einseitig benachteiligende soziale Vorratsdatenspeicherung zu beenden. Zu diesem Zweck kann man sich bei FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.) der Verfassungsbeschwerde anschließen und sich dazu dieses Formulars bedienen. Die Frist dazu läuft bereits am 25. März 2010 ab, so dass ein wenig Eile geboten ist.

Allen sonst üblichen Datenschutzgrundsätzen zum Trotz will die Bundesregierung am elektronischen Entgeltnachweis festhalten. Seit dem 1.1.2010 werden die Entgeltnachweise aller Arbeitnehmer zusätzlich zur Druckform in einer multifunktionalen Datenbank abgespeichert. Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden. Die Sorgen und Bedenken der Piratenpartei gegen ELENA werden auf der Homepage der Bundespartei so zusammen gefasst:

 


ELENA verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber deutschlandweit dazu, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer monatlich an die sogenannte Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert. Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig.

 

Erfasst werden u.a. auch Erkrankungen. Welche Begehrlichkeiten sich gerade damit verbinden, ahnt jeder von uns. Zwar hat die Bundesregierung vollmundig angekündigt, die Option, Streikteilnahmen zu erfassen, aufgrund massiver Proteste zurück zu nehmen, tatsächlich geschehen ist dies bislang jedoch nicht. Die Änderungszusage der Bundesregierung vom 15.12.2009 ist im Arbeitsministerium noch nicht angekommen (Stand: Januar 2010). Weitere Informationen zu ELENA stehen im Wiki der Piratenpartei zur Verfügung

Wie desorganisiert und bereits jetzt schon klar gesetzeswidrig die Bundesregierung bei ELENA handelt, wird unzweifelhaft klar am Umstand, dass der Anspruch der Arbeitnehmer auf Auskunft über die bei ELENA gespeicherten Daten bis zum Jahr 2012 nicht durchsetzbar ist, wie hier auf der offiziellen "ELENA-Seite" nachgelesen werden kann. Dort heißt es:

 


Ab 01.01.2010 müssen alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle abgeben (§ 97 Absatz 1 SGB IV). Im ELENA-Verfahren besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.  Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten. Von daher ist eine Auskunftsmöglichkeit nicht gegeben.

 

Auch der juristische Laie erkennt sofort beim Abgleich mit dem § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes den von der Bundesregierung begangenen Rechtsbruch. Wo nicht einmal dies beachtet wird, erscheint der Hinweis auf den § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes, der gleichfalls nicht eingehalten wird, schon fast als überflüssig.

 

Weitere Medienquellen:

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. März 2010 um 11:32 Uhr
 
Schallende Ohrfeige aus Karlsuhe PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Dienstag, 02. März 2010 um 12:34 Uhr

Heute um 10:00 Uhr hat der Vorsitzende des 1. Senats des Bundesverfassungserichts Papier das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung wegen zahlreicher grober verfassungsrechtlicher Mängel für nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung folgt das Bundesverfassungsgericht den seit langem bekannten Positionen des AK Vorrat und der Piratenpartei und bestätigt damit eindrucksvoll, wer wirksam für Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land einsteht. Die rund 35.000 Klagen gegen das o.a. Gesetz waren der kollektive Aufschrei gegen den Bruch unserer Verfassung. Dieser Aufschrei wurde von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe verstanden.

Nach Rumänien, dessen Verfassungsgericht die aus der Umsetzung der Richtlinie 2006/24 EG dort entstandene Gesetzesgebung als verfassungsfeindlich gekippt hat, und Schweden, dass sich trotz eines Luxemburger Urteils auch gegen die EU-Richtlinie verhält, ist Deutschland nun das dritte Land der EU, in dem es vorerst keine Vorratsdatenspeicherung nach Brüsseler Vorstellungen geben wird.

Nicht im Einklang mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sehen sich die schleswig-holsteinischen Mitglieder der Piratenpartei mit den Verfassungsrichtern, die die Machart des Gesetzes zwar für so schlecht befinden, dass das Gesetz nichtig ist, dafür jedoch den Gesetzgeber auffordern, ein neues Gesetz zu machen, um damit eben der Richtlinie aus Brüssel zu entsprechen. An Brüssel gerichtet zitieren wir an dieser Stelle gerne ein kluges Wort des SPD-Politikers Thomas Rother, der der Politik bescheinigte, dass ihr der Mut zur Rücknahme wirkungsloser Mittel fehle.

Ein Ansinnen, das nicht ansatzweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen der Mitgliedsländer entspricht, gehört nach unserer Auffassung zu solchen wirkungslosen politischen Mitteln. Wir brauchen so etwas schlichtweg nicht!

 


Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu diese Pressemeldung heraus gegeben:

 

Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010

Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.

»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«

»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«

Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.

 


 

Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts

Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts

P.S. Das Bild oben erreichte uns nach Fertigstellung des Artikels und sollte als Satire erkennbar genug sein, oder?

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 16:16 Uhr
 
Livestream von der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Dienstag, 02. März 2010 um 07:29 Uhr

Gespannt warten alle auf die heutige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das wir spätestens seit der Aussage des SPD-Politikers Thomas Rother als "zeitlich begrenzten Generalverdacht" gegen die Bevölkerung kennen. Sobald das Urteil bekannt ist, werden wir darauf reagieren.

Den Livestream zur Urteilsverkündung gibt es bei PHOENIX hier zu sehen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 07:38 Uhr
 
Mahnwache vor der Kieler Staatskanzlei PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Donnerstag, 25. Februar 2010 um 07:16 Uhr

Am Vorabend der Unterzeichnung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), hielt der Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei Deutschland eine Mahnwache vor der Staatskanzlei des Ministerpräsidenten Carstensen ab. Die Piraten wollten damit gegen einen Vertragsentwurf demonstrieren, der im besten Fall nur dilettantisch gemacht und völlig intransparent zustande gekommen ist. Seine Auswirkungen sind jedoch fatal für das deutsche Internet und kommen einer Zensur gleich.

Zwei Stunden lang demonstrierten 25 Piraten bei klirrender Kälte am 23.02.2010 vor der Staatskanzlei. Die Anzahl der auf dem VIP-Parkplatz davor abgestellten Luxuslimousinen und die Aufregung von Polizei und Landtagssicherheit lassen den Schluss zu, dass neben dem Ministerpräsidenten hochrangige Politiker in der Staatskanzlei waren. Immer wieder wurden die gewohnt friedlich auftretenden Piraten aufgeregt aus der Staatskanzlei beäugt. Die Fahrer der Limousinen besetzten mit dem Eintreffen der Piraten zwei Stunden „sicherheitshalber“ die Fahrzeuge. Zwei Streifenfahrzeuge der Polizei „begleiteten“ die Mahnwache der Piraten.Mahnwache vor der Kieler Staatskanzlei

Schon an dieser Stelle wird deutlich, wie rückständig die demokratische Kultur im Land Schleswig-Holstein ist. Andernorts wurden Piraten, die gleichfalls Mahnwachen vor Staatskanzleien abhielten, zu Gesprächen eingeladen wie beispielsweise in Hessen, wo sich Ministerpräsident Roland Koch eine halbe Stunde Zeit nahm, um sich mit den Piraten auszutauschen. In Nordrhein-Westfalen vereinbarte der zukünftige CDU-Generalsekretär Gespräche mit den Piraten. In Schleswig-Holstein jedoch löst eine Mahnwache der Piraten hektische Betriebsamkeit der Sicherheitsorgane aus. Kenner der schleswig-holsteinischen Politszene überrascht dieses ängstliche Demokratiebewusstsein nicht. Eine Presselandschaft, die von einem die Piratenpartei bewusst ignorierenden Zeitungsverlag beherrscht wird, und eine schon legendär unterirdisch schlechte parlamentarische Umgangskultur, die ihresgleichen in Deutschland vergeblich sucht, verengen naturgemäß den eigenen Horizont und lösen Angst aus, wenn Bürger friedlich ihr Recht wahrnehmen, gegen politische Fehlentscheidungen zu demonstrieren.

Die Piraten entzündeten vor der Staatskanzlei in einer eigens dafür mitgebrachten Schale ein Feuer, das symbolhaft darstellen sollte, wie sehr sie Feuer und Flamme für Bürger- und Freiheitsrechte und gegen Zensur sind. De facto führt der JMStV die Zensur in das deutsche Internet ein. Er stellt die Provider und die Anbieter von Internetinhalten vor schier unlösbare Probleme. Deutschland macht sich mit dem JMStV zum Eldorado für Abmahnanwälte und weltweit zum Internetdeppen. Die technisch kaum umsetzbare Jugendschutzkennzeichnung von Internetinhalten trägt einmal mehr die fachkundige Handschrift derjenigen, die von der Internetgemeinde als „Internetausdrucker“ bezeichnet werden.

Würde der JMStV analog im Straßenverkehr angewendet werden, müssten Autohändler für die Geschwindigkeitsübertretungen ihrer Kunden haften, denn für die Umsetzung der Jugendschutzsperren haben dem Vertragsentwurf zufolge die Provider zu sorgen, die bei Nichtbeachtung in Anspruch genommen werden sollen. Dass Erziehung immer noch das grundgesetzliche Privileg der Eltern ist, lässt der JMStV gleichfalls außer Acht. Ein nicht mit entsprechender Jugendschutzkennzeichnung versehenes Internetangebot soll der deutsche Internetnutzer künftig nur in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr lesen können. Dass es „www“ (World Wide Web) heißt und damit ein internationales Angebot vorhanden ist, welches sich nicht um deutsche Engstirnigkeiten kümmern wird, scheint den Gestaltern des Entwurfes für den JMStV nicht bekannt zu sein und unterstreicht deren Stümperhaftigkeit.Wenn es weitergeht, sind  die Grablichter für das Grundgesetz angebracht!

Nicht nur die Piraten fragen sich, warum der JMStV völlig intransparent in den Hinterstübchen der Staatskanzleien gestaltet wurde? Hätten die Piraten den Entwurf, der bis zuletzt immer wieder überarbeitet wurde, nicht ans Licht der Öffentlichkeit gezerrt, wären die deutschen Internetnutzer irgendwann von seinen Folgen überrascht worden. Da wurde im stillen Kämmerlein von Staatskanzleien die Bevormundung einer ganzen Nation vorbereitet und außer den Piraten hat es niemand gemerkt. Da muss natürlich nach denen gefragt werden, die wahrheitswidrig immer noch behaupten, sie wären die Eigentümer der piratischen Positionen. Wir erinnern uns daran, dass in den Bundesländern auch die GRÜNEN und die FDP Regierungsverantwortung tragen. Ein ernsthaftes Engagement für Bürger- und Freiheitsrechte erwartet spätestens jetzt niemand mehr von beiden.

Die Piraten „bedanken“ sich bei den „Internetausdruckern“ dafür, dass sie infolge des JMStV nach dem Zugangserschwerungsgesetz nun eine weitere Dauerbaustelle betreuen dürfen, die ihnen weiteren Zulauf verschaffen wird. Gleichzeitig stellen die Piraten einmal mehr fest, dass es viel schöner wäre, in einem Land zu leben, dass die Piratenpartei nicht mehr braucht.

Mehr Informationen zur Mahnwache:

 

 

 

 

Presseartikel zur Mahnwache vor der Staatskanzlei mit vielen Fotos

Video von der Mahnwache

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 27. Februar 2010 um 08:09 Uhr
 
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