E-Mails beim Provider unterliegen staatlichem Zugriff

Nach einem jüngst erfolgten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können Polizeibehörden auf E-Mails, die sich noch im Postfach beim Provider (der Firma, die den Computer zur Speicherung der Mails im Internet zur Verfügung stellt) befinden, im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses zugreifen. Der Besitzer der E-Mails ist aber auf jeden Fall von dem Zugriff zu benachrichtigen.