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Kategorie: Piratenupdate
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Veröffentlicht am Donnerstag, 16. Juli 2009 21:01
Nach einem jüngst
erfolgten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts können Polizeibehörden auf E-Mails, die sich noch im Postfach beim Provider (der Firma, die den Computer zur Speicherung der Mails im Internet zur Verfügung stellt) befinden, im Rahmen eines Durchsuchungsbeschlusses zugreifen. Der Besitzer der E-Mails ist aber auf jeden Fall von dem Zugriff zu benachrichtigen.