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Internetzensur in Deutschland
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- Kategorie: Piratenupdate
- Veröffentlicht am Sonntag, 28. Juni 2009 21:36
1. Für Webseiten innerhalb Deutschlands hätte man eine Vorschrift erlassen, wonach das Bundeskriminalamt innerhalb Deutschlands Provider anschreibt und darauf aufmerksam macht, dass sich Kinderpornos auf deren Servern befinden und das der Besitz und in Umlaufbringens solchen Materials strafbewehrt ist. Das BKA hätte den Providern dann eine Frist von wenigen Stunden setzen sollen, bis zu der sie das Material löschen können und dem BKA alle Daten liefern, ansonsten erfolgt ein Ermittlungsverfahren mit Beschlagnahmung der Server. Parallel hätte eine strafrechtliche Verfolgung der Urheber erfolgen müssen.
2. Für Webseiten außerhalb Deutschlands hätte man außenpolitisch eine Vereinbarung treffen müssen, wonach die damit beauftragten Ermittlungsstellen eine Email direkt an die ausländischen Provider und Polizeibehörden schicken und so für eine sofortige Entfernung der Inhalte aus dem ganzen Netz sorgen könnten. Parallel hätte auch hier die strafrechtliche Verfolung der Urheber im betreffenden Land stattfinden müssen.
Wenn man aber etwas so falsch machen will, dass schon fast Absicht unterstellt werden muss, dann macht man folgendes:
1. man beschließt eine Sperrung der Seiten, die einmal nur für deutsche Nutzer wirkt und zusätzlich in unter einer Minute zu umgehen ist. Dabei nimmt man in Kauf, dass die Urheber der Seiten durch die Sperrung gewarnt werden und Zeit haben, die Beweismittel zu vernichten (denn es ist technisch ein Kinderspiel, regelmäßig zu prüfen, ob die eigene Seite gesperrt ist).
2. man sorgt dafür, dass die Sperrung der Seiten über eine geheime Liste erfolgt, die man von der Exekutive (in diesem Fall das Bundeskriminalamt) erstellen lässt, welche dadurch mit Rechten der Judikative ausgestattet wird. Die Gewaltenteilung wird also aufgehoben. Um den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu wahren, lässt man die Kontrolle dieser Listen dann durch eine spärlich besetzte Gruppe erfolgen, die auch nur alle Vierteljahr und auch nur stichprobenartig Kontrollen durchführen kann. Die Ergebnisse dieser Kontrolle dürfen natürlich auch nicht veröffentlicht werden.
3. weiterhin formuliert man den Gesetzestext so ungenau, dass zusätzlich alles gelöscht werden darf, was im weitesten Sinne auf Kinderpornos hinweist, was natürlich auch Berichterstattung über die Zensurlisten betreffen kann, wenn das BKA es so empfindet.
4. man kümmert sich weiterhin nicht um eine fundierte Begründung der Maßnahmen und behauptet stattdessen nur unentwegt, dass ein kommerzieller Massenmarkt für Kinderpornos existiert und dass sich diese im Ausland befänden. Man unterlässt es aber, darüber belastbare wissenschaftliche Informationen zu sammeln (dass die Bundesregierung keine fundierten Informationen zu dem Komplex besitzt, musste sie auf parlamentarische Anfrage zugeben).
5. Und natürlich darf man auch nicht vergessen, dass man ansonsten fast keine Anstrengungen unternimmt, evtl. Defizite in der Zusammenarbeit der internationalen Polizeitbehörden zu beseitigen. Es dauert z.B. immer noch ca. 30 Tage, bis das BKA eine Seite mit kinderpornographischen Inhalten gesperrt hat. Banken schaffen es übrigens sogenannte Phishing Seiten innerhalb von 4 Stunden weltweit aus dem Netz zu entfernen (Phishing Seiten sind Internetseiten, mit denen Betrüger Kundendaten von Banken klauen können). Selbstverständlich gibt es dazu keine geheimen Listen, die die Gewaltenteilung unterwandern, es werden im Gegenteil die von uns oben vorgeschlagenen zwei Punkte umgesetzt.
Letztere mehr als untaugliche Methode wurde von der Bundesregierung umgesetzt. Es ist kein Wunder, dass diverse Kinderschutzorganisationen, Bürgerrechtsbewegungen und auch Politiker verschiedenster Parteien darauf hingewiesen haben, dass hier alles, was wir von einem freiheitlichem, demokratischen Rechtsstaat erwarten, mit Füßen getreten wird.
Wir, der Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei, fordern daher alle Abgeordnete der SPD und CDU auf, aus ihrer Partei auszutreten und bei einer anderen Partei einzutreten. Dies muss der logische Schritt für jeden Abgeordneten sein, dessen Gewissen im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Selbstverständlich nehmen auch wir politische Flüchtlinge aus SPD und CDU auf. Lasst uns alle gemeinsam für den Erhalt der Demokratie in Deutschland kämpfen!









