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Piratenpartei Schleswig-Holstein
Der erste Kreisverband in Schleswig-Holstein will sich gründen PDF Drucken E-Mail
Piratenpartei Schleswig-Holstein
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Samstag, 20. März 2010 um 10:37 Uhr

Logo des Kreisverbandes  Lübeck

Heute ab 12:30 Uhr treffen sich die Lübecker Piraten, um darüber abzustimmen, ob sie sich zu einem Kreisverband zusammen schließen wollen. Nach der Gründung des Kreisverbandes erfolgt dann die Wahl seines Vorstandes. Die Veranstaltung findet statt im LAN-Zentrum Lübeck, Herrendamm 22 in 23556 Lübeck. Damit würde sich der erste Kreisverband der Piratenpartei in Schleswig-Holstein gründen.

Mit der Gründung des Kreisverbandes Lübeck soll dem starken Mitgliederzuwachs seit den Wahlen im Jahr 2009 (Europa-, Bundestags- und Landtagswahl) Rechnung getragen werden. Damit wird dann auch der Schwung aus dem letzten Jahr organisatorisch mitgenommen.

Die Lübecker Piraten treffen sich jeden Mittwoch um 19:00 Uhr zu ihrem Stammtisch, gleichfalls im LAN-Zentrum Lübeck. Dort werden - wie überall auf den Piratenstammtischen im Land - die aktuellen politischen Probleme diskutiert und angepackt.

 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 20. März 2010 um 11:04 Uhr
 
Landesparteitag 2010.1 PDF Drucken E-Mail
Pressemitteilungen
Geschrieben von: Anika Tanck   
Sonntag, 18. Juli 2010 um 22:21 Uhr

Am Sonntag, den 11.07.2010, war es wieder soweit für die Piraten im Landesverband Schleswig-Holstein. Es wurde zum Landesparteitag gebeten. Der Landesparteitag zeichnete sich durch gutes Vorankommen und konstruktives Arbeiten aus. In insgesamt 9 Stunden bei brütender Hitze wurde ein neuer Vorstand gewählt und Satzungsfragen geklärt.
Als Vorsitzender wurde Hans-Heinrich Piepgras gewählt und den Posten des Stellvertretenden Vorsitzenden erhielt Torge Schmidt. Für die Posten Schatzmeister, Generalsekretär und Politischer Geschäftsführer erhielten Alexander Levin, Klaus Petersdorf und Anika Tanck die Stimmen der Piraten. Als Beisitzer wurden Alexander Bühner und York-Simon Johannsen in den Vorstand berufen.
Gewählt wurde mit dem Akzeptanzwahlverfahren und einem Quorum von 25 Prozent.Die Bewerber erreichten Akzeptanzwerte zwischen 35 und 86 Prozent.

Der neue Vorstand:
Vorstand
(Von Links nach rechts: Alexander Levin, Klaus Petersdorf, Henry Piepgras, Torge Schmidt, Anika Tanck, York Johannsen und Alexander Bühner)


Die Kandidaten waren sich einig: Man wolle im kommenden Jahr wieder mehr daran arbeiten, die ehemals aktiven Piraten zu reaktivieren und die Arbeit der Basis mehr zu fördern und zu nutzen. Außerdem wolle man immer wieder bemängelte Punkte der Transparenz, des Datenschutzes und der programmatischen Arbeit verbessern.

Erstmals haben die Piraten in Schleswig-Holstein einen Datenschutzbeauftragten und bestätigen somit, dass ihnen das Thema Datenschutz am Herzen liegt. "In Zukunft möchte ich dafür sorgen, dass zwischen Transparenz in der politischen Arbeit der Partei und dem Datenschutz ein ausgewogenes Verhältnis herrscht", so Georg Rasch, der zum Datenschutzbeauftragten gewählt wurde. Der Landesparteitag hat auch einstimmig beschlossen, Georg für sein Amt durch externe Einrichtungen wie das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum schulen zu lassen.

Turnusmäßig wurde auch das Schiedsgericht gewählt. Im Amt bestätigt wurden Thomas Wesener, Michael Kruse und Dennis Schulz.

Somit ist der Weg für ein neues und erfolgreiches Jahr der Piratenpartei in Schleswig-Holstein geebnet.

 

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 18. Juli 2010 um 23:00 Uhr
 
Soziale Vorratsdatenspeicherung? PDF Drucken E-Mail
Piratenpartei Schleswig-Holstein
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Mittwoch, 17. März 2010 um 09:45 Uhr

 

Zeichne die Verfassungsbeschwerde mit!

Kaum hat das Bundesverfassungsgericht seinen Nachhilfeunterricht für die Regierenden beendet und die seit 2008 praktizierte Vorratsdatenspeicherung gesetzlich für nichtig erklärt, muss eine neue datenschutzrechtliche Großbaustelle betreut werden: ELENA

Nachdem die "Daten-Messies" in Regierung und Bundestag die Sorgen und Bedenken von Datenschützern und Gewerkschaften weitestgehend außer Acht lassen, bleibt den Betroffenen wieder einmal nur der Weg über das Bundesverfassungsgericht, um die sie einseitig benachteiligende soziale Vorratsdatenspeicherung zu beenden. Zu diesem Zweck kann man sich bei FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.) der Verfassungsbeschwerde anschließen und sich dazu dieses Formulars bedienen. Die Frist dazu läuft bereits am 25. März 2010 ab, so dass ein wenig Eile geboten ist.

Allen sonst üblichen Datenschutzgrundsätzen zum Trotz will die Bundesregierung am elektronischen Entgeltnachweis festhalten. Seit dem 1.1.2010 werden die Entgeltnachweise aller Arbeitnehmer zusätzlich zur Druckform in einer multifunktionalen Datenbank abgespeichert. Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden. Die Sorgen und Bedenken der Piratenpartei gegen ELENA werden auf der Homepage der Bundespartei so zusammen gefasst:

 


ELENA verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber deutschlandweit dazu, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer monatlich an die sogenannte Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert. Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig.

 

Erfasst werden u.a. auch Erkrankungen. Welche Begehrlichkeiten sich gerade damit verbinden, ahnt jeder von uns. Zwar hat die Bundesregierung vollmundig angekündigt, die Option, Streikteilnahmen zu erfassen, aufgrund massiver Proteste zurück zu nehmen, tatsächlich geschehen ist dies bislang jedoch nicht. Die Änderungszusage der Bundesregierung vom 15.12.2009 ist im Arbeitsministerium noch nicht angekommen (Stand: Januar 2010). Weitere Informationen zu ELENA stehen im Wiki der Piratenpartei zur Verfügung

Wie desorganisiert und bereits jetzt schon klar gesetzeswidrig die Bundesregierung bei ELENA handelt, wird unzweifelhaft klar am Umstand, dass der Anspruch der Arbeitnehmer auf Auskunft über die bei ELENA gespeicherten Daten bis zum Jahr 2012 nicht durchsetzbar ist, wie hier auf der offiziellen "ELENA-Seite" nachgelesen werden kann. Dort heißt es:

 


Ab 01.01.2010 müssen alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle abgeben (§ 97 Absatz 1 SGB IV). Im ELENA-Verfahren besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.  Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten. Von daher ist eine Auskunftsmöglichkeit nicht gegeben.

 

Auch der juristische Laie erkennt sofort beim Abgleich mit dem § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes den von der Bundesregierung begangenen Rechtsbruch. Wo nicht einmal dies beachtet wird, erscheint der Hinweis auf den § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes, der gleichfalls nicht eingehalten wird, schon fast als überflüssig.

 

Weitere Medienquellen:

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. März 2010 um 11:32 Uhr
 
§108e StGB - ist Abgeordnetenbestechung in Deutschland legal? PDF Drucken E-Mail
Piratenupdate
Geschrieben von: Team Presse   
Sonntag, 08. August 2010 um 21:20 Uhr

Initiative 108e - Deine Stimme gegen AbgeordnetenbestechungWir glauben, in einem demokratischen Rechtsstaat zu leben, in dem die Abgeordneten ihre Wähler und Parteien vertreten. Doch ist das tatsächlich so?

 

Im §108e StGB werden Kauf und Verkauf von Stimmen bei Abstimmungen im Parlament verboten. Jedoch ist dieser Abschnitt nicht weitreichend genug, denn nicht strafbar sind zum Beispiel:

 

  • die nachträgliche Bestechung durch Dankesgeschenke nach einer Abstimmung

  • der Kauf von Stimmen außerhalb der Parlamente und Ausschüsse, zum Beispiel in Fraktionssitzungen

  • die Bestechung über Freunde oder Verwandte eines Abgeordneten

 

Deutschland hat am 9. Dezember 2003 das "Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption" (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) unterzeichnet, welches unter anderem die Bestrafung von Korruption regelt. Doch selbst vor diesem Hintergrund hat es der Bundestag bis heute nicht geschafft, den §108e zu verschärfen. Die am 14. Dezember 2005 in Kraft getretene Konvention wurde mittlerweile von 143 Ländern ratifiziert, nicht jedoch in Deutschland.

Als ob das nicht schon schlimm genug wäre, werden Bemühungen, diesen Paragraphen zu ändern, auch noch verhindert: Eine, im Internetportal des deutschen Bundestages eingereichte, Online-Petition wurde zurückgewiesen und kann deshalb nur offline erarbeitet werden. So wurde einmal mehr die Beteiligung der Bevölkerung an der Politik behindert. Tut sich der Bundestag möglicherweise deshalb so schwer mit diesem Verfahren, weil die Konvention als Maßnahmen zur Prävention von Korruption auch Punkte wie die Förderung von Transparenz und die Beteiligung der Bürger enthält?

Um die Petition zu unterstützen, hat Sebastian Nerz die Initiative §108e ins Leben gerufen und fordert im Rahmen eines Wettbewerbs dazu auf, Videos zum Thema zu drehen.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich für eine Erweiterung des §108e aus und fordert eine schnelle Ratifizierung der UN-Konvention. Um dieses zu erreichen, beabsichtigen wir auch hier zu Lande in den kommenden Wochen auf Infoständen Unterschriften zu sammeln.

 

Weblinks:
Initiative §108e
§108e StGB

Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 05. September 2010 um 21:15 Uhr
 
Störerhaftung? PDF Drucken E-Mail
Piratenupdate
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Donnerstag, 13. Mai 2010 um 08:42 Uhr

Am 12. Mai 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein seit langem mit großer Spannung erwartetes Urteil (Az. I ZR 121/08) verkündet. Dabei ging es um die Haftungsfrage für WLAN. Während der urlaubsbedingten Abwesenheit des Betreibers eines WLAN wurde darüber ein Musiktitel aus einer Tauschbörse geladen. Letztinstanzlich führt der BGH den Begriff der "Störerhaftung" ein und legt damit allen WLAN-Betreibern auf, ihr Netzwerk passwortgeschützt zu betreiben. Damit wird geltendes Recht bedient. Dieses Recht ist jedoch in jedem Fall unzeitgemäß und ungeeignet, die Informations- und Wissensgesellschaft zu gestalten, die wir alle brauchen und wollen. Ein unkomplizierter, flächendeckender und dezentraler Zugang zum Internet gehört zu den Grundpfeilern einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Kleinkarierte Rechtsnormen von Vorgestern behindern hier die gesellschaftliche Entwicklung.

Die bebaute Fläche der Bundesrepublik Deutschland ist nahezu flächendeckend mit WLAN versorgt. Die Nutzung dieser Netze würde kostenpflichtige UMTS-Netze dort entbehrlich machen. Informationen wären damit überall und jederzeit für alle zu aller Nutzen verfügbar. Beispielhaft voran geht dabei, wie dem Landesverband Schleswig-Holstein der Piratenpartei bekannt wurde, die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel. Deren WLAN soll dem Vernehmen nach dem Steuerzahler bereits heute schon ohne Passwortschutz zur Verfügung stehen.

Abseits dessen ist also einmal mehr der Gesetzgeber gefordert, die Gesetzeswelt der realen Welt anzupassen. Weil jedoch unser Vertrauen in ihn und seine Leistungsfähigkeit erschüttert ist (s.a. "Zensurgesetz" oder Vorratsdatenspeicherung), gilt es, geltendes Recht im wahrsten Sinne des Wortes in ganzer Bandbreite auszunutzen. Ein Weg hin zu den o.a. unkomplizierten, flächendeckenden und dezentralen Internetzugängen, der das BGH-Urteil kreativ beachtet, könnte folgender sein:

Aus der Haftung käme man als Diensteanbieter (§ 8 TMG) von Telekommunikationsdiensten heraus, wenn beispielsweise ein Trivialdienst (Twitter o.ä.) angeboten wird. Das wäre nötig, damit das TMG anwendbar wird, denn dessen § 1 verlangt, dass der erbrachte Dienst nicht ganz in der Übertragung von Siignalen über Telekommunikationsnetze besteht. Dies setzt die Geschäftsmäßigkeit (§ 3 TKG) eines solchen Dienstes voraus, nicht die Gewerbsmäßigkeit. Das eigene WLAN in diesem Rechtskonstrukt zu betreiben, könnte helfen, sich den Ärger und die Kosten aus der o.a. "Störerhaftung" zu ersparen.

Die wunderbare Kraft des Konjunktivs muss an dieser Stelle die tatsächliche Störerhaftung ersetzen. Tatsächlich haben die Verantwortlichen im Bundesjustizministerium und in der Politik allgemein einmal mehr die gesellschaftliche Entwicklung verschlafen. Sie hätten schon lange dafür sorgen müssen, dass Jede/r überall und jederzeit auf das Internet zugreifen kann. Das Grundrecht auf Information fehlt bis dato noch in unserer Verfassung, muss aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit und der Bildungsgerechtigkeit schnellstmöglich dort verankert werden. Daran ändern übrigens auch skandalöse Urteile nichts, die HARTZ IV-Empfängern den eigenen PC verweigern und sie stattdessen zwingen, sich die nötigen Information ausschließlich über Fernsehen und Radio zu beschaffen.

 

 

Quellen: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs, Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz

 
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