Piratenpartei Schleswig-Holstein
Schallende Ohrfeige aus Karlsuhe PDF Drucken E-Mail
Piratenpartei Schleswig-Holstein
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Dienstag, 02. März 2010 um 12:34 Uhr

Heute um 10:00 Uhr hat der Vorsitzende des 1. Senats des Bundesverfassungserichts Papier das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung wegen zahlreicher grober verfassungsrechtlicher Mängel für nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung folgt das Bundesverfassungsgericht den seit langem bekannten Positionen des AK Vorrat und der Piratenpartei und bestätigt damit eindrucksvoll, wer wirksam für Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land einsteht. Die rund 35.000 Klagen gegen das o.a. Gesetz waren der kollektive Aufschrei gegen den Bruch unserer Verfassung. Dieser Aufschrei wurde von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe verstanden.

Nach Rumänien, dessen Verfassungsgericht die aus der Umsetzung der Richtlinie 2006/24 EG dort entstandene Gesetzesgebung als verfassungsfeindlich gekippt hat, und Schweden, dass sich trotz eines Luxemburger Urteils auch gegen die EU-Richtlinie verhält, ist Deutschland nun das dritte Land der EU, in dem es vorerst keine Vorratsdatenspeicherung nach Brüsseler Vorstellungen geben wird.

Nicht im Einklang mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sehen sich die schleswig-holsteinischen Mitglieder der Piratenpartei mit den Verfassungsrichtern, die die Machart des Gesetzes zwar für so schlecht befinden, dass das Gesetz nichtig ist, dafür jedoch den Gesetzgeber auffordern, ein neues Gesetz zu machen, um damit eben der Richtlinie aus Brüssel zu entsprechen. An Brüssel gerichtet zitieren wir an dieser Stelle gerne ein kluges Wort des SPD-Politikers Thomas Rother, der der Politik bescheinigte, dass ihr der Mut zur Rücknahme wirkungsloser Mittel fehle.

Ein Ansinnen, das nicht ansatzweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen der Mitgliedsländer entspricht, gehört nach unserer Auffassung zu solchen wirkungslosen politischen Mitteln. Wir brauchen so etwas schlichtweg nicht!

 


Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu diese Pressemeldung heraus gegeben:

 

Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010

Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.

»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«

»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«

Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.

 


 

Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts

Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts

P.S. Das Bild oben erreichte uns nach Fertigstellung des Artikels und sollte als Satire erkennbar genug sein, oder?

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 16:16 Uhr
 
ZDF-Mediathek "Der gläserne Deutsche" PDF Drucken E-Mail
Schon gesehen?
Geschrieben von: Pressestelle   
Dienstag, 14. April 2009 um 10:45 Uhr

Dieser Bericht zeigt anschaulicht, wie Überwachung aussieht und was uns in Zukunft noch an Überwachung droht.

Wer Flash mag, nimmt diesen Link. Wer das Video im VLC, MPlayer, etc. schauen möchte nimmt DSL hohe Qualität oder DSL niedrige Qualität.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein wünscht gute Unterhaltung!

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 14. April 2009 um 10:52 Uhr
 
Bundespräsident Köhler unterschreibt das Zensurgesetz PDF Drucken E-Mail
Piratenupdate
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Mittwoch, 17. Februar 2010 um 14:15 Uhr

So ist es eben in Deutschland. Was begonnen wird, das wird auch beendet - einerlei, wie sinnlos es ist. Bundespräsident Horst Köhler hat heute das als Zugangserschwerungsgesetz bezeichnete Zensurgesetz unterzeichnet. Damit tritt in Kraft, was die große Koalition unter Zuhilfenahme aller sauberen und schmutzigen Tricks gegen den Willen breiter Bevölkerungskreise (über 134.000 Petenten zeichneten allein die Online-Petition) am 18. Juni 2009 im Bundestag beschlossen hat.

Im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Koalition wurde das Problem für ein Jahr vertagt. Wir konnten in den letzten Wochen durchaus auch den Eindruck gewinnen, die Politik habe dazu gelernt. Innenminister de Maiziere und andere schienen ja begriffen zu haben, das Löschen besser als Sperren ist.

Mithin haben wir seit heute ein Gesetz, das keiner will und das vom Ansatz her ungeeignet ist, dem Übel Kinderpornographie im Internet wirksam zu begegnen.

Oder war das alles nur taktisches Geplänkel zur Gesichtswahrung für die Partei, deren Vorsitzender von sich selbst gesagt hat, er sei die "Freiheitsstatue dieser Republik"? Ist der Koalitonsvertrag nur Sand für bürgerrechtliche Augen? Hat man darauf gesetzt, dass sich nach den Wahlen niemand mehr für dieses Thema interessiert?

Wenn die Leute am Fuße der Freiheitsstatue jetzt nicht sichtbar und spürbar alles unternehmen, um das Zensurgesetz möglichst schnell unwirksam zu machen, weiß auch der Letzte, dass die Bürgerrechte keinesfalls Sache der FDP sind.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. Februar 2010 um 14:56 Uhr
 
Nicht auf Rosen gebettet und auch keine „Gesetzgebungsprämien“ PDF Drucken E-Mail
Pressemitteilungen
Geschrieben von: Pressestelle   
Montag, 01. Februar 2010 um 13:21 Uhr

Finanziell waren und sind die Piraten wahrlich nicht auf Rosen gebettet. Daran ändert auch der für die schleswig-holsteinische Piratenpartei sehr angenehme Bescheid des Präsidenten des Deutschen Bundestages, Prof. Dr. Lammert, nicht viel, in dem der Bundestagspräsident der Piratenpartei am 21.01.10 mitteilte, dass sie eine Abschlagszahlung nach dem Parteiengesetz basierend auf den gemeldeten Zahlen von 2008 für 2010 bekommen wird.

 

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein erhält demnach 14.309,80 €. Wem bekannt ist, wie eng unser finanzielles Korsett bislang war, der weiß, wie erleichtert der Vorstand der schleswig-holsteinischen Piratenpartei jetzt in die Zukunft schaut. Erfindungsreichtum und Kreativität waren in den letzten Jahren eben nicht nur eine Frage der piratischen Identität, denn oft genug mussten beide Eigenschaften als Ersatz für nicht vorhandene Liquidität dienen. Dennoch oder gerade deswegen ist es den schleswig-holsteinischen Piraten gelungen, einen recht spektakulären Wahlkampf zu führen, der enorme Aufmerksamkeit in den Medien erreichte.

 

Wenn andere Parteien sich das Denken der Piratenpartei an dieser Stelle zu eigen machen würden, wäre Klientelpolitik ein eher unbekanntes Wort im deutschen Sprachgebrauch. Denn guter und erfolgreicher Wahlkampf lässt sich auch ohne Geld aus „Gesetzgebungsprämien“ finanzieren, weswegen die Piratenpartei Schleswig-Holstein die FDP und die CSU auffordert, doch beim nächsten Wahlkampf auf fragwürdige Spenden (wie die der Substantia AG, die einem der reichsten Deutschen, August Baron von Finck gehört - seine Familie ist laut „Spiegel“ Miteigentümer der Mövenpick-Gruppe, welche jetzt von eilig eingeführten Umsatzsteuersenkungen für Hotels profitiert) zu verzichten. Mit der einen oder anderen intelligenten Aktion hätte sicher ein besserer Effekt als durch Einsatz von bedenklichen Geldern erzielt werden können und nebenbei wäre gleich eines der Kernthemen der Piratenpartei, die Bekämpfung des Lobbyismus, auch von diesen Parteien umgesetzt worden.

 
Livestream von der Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts PDF Drucken E-Mail
Piratenpartei Schleswig-Holstein
Geschrieben von: Wolfgang Dudda   
Dienstag, 02. März 2010 um 07:29 Uhr

Gespannt warten alle auf die heutige Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichts zum Gesetz über die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, das wir spätestens seit der Aussage des SPD-Politikers Thomas Rother als "zeitlich begrenzten Generalverdacht" gegen die Bevölkerung kennen. Sobald das Urteil bekannt ist, werden wir darauf reagieren.

Den Livestream zur Urteilsverkündung gibt es bei PHOENIX hier zu sehen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 07:38 Uhr
 
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