| Schallende Ohrfeige aus Karlsuhe |
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| Piratenpartei Schleswig-Holstein | |||
| Geschrieben von: Wolfgang Dudda | |||
| Dienstag, 02. März 2010 um 12:34 Uhr | |||
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Heute um 10:00 Uhr hat der Vorsitzende des 1. Senats des Bundesverfassungserichts Papier das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung wegen zahlreicher grober verfassungsrechtlicher Mängel für nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung folgt das Bundesverfassungsgericht den seit langem bekannten Positionen des AK Vorrat und der Piratenpartei und bestätigt damit eindrucksvoll, wer wirksam für Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land einsteht. Die rund 35.000 Klagen gegen das o.a. Gesetz waren der kollektive Aufschrei gegen den Bruch unserer Verfassung. Dieser Aufschrei wurde von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe verstanden. Nach Rumänien, dessen Verfassungsgericht die aus der Umsetzung der Richtlinie 2006/24 EG dort entstandene Gesetzesgebung als verfassungsfeindlich gekippt hat, und Schweden, dass sich trotz eines Luxemburger Urteils auch gegen die EU-Richtlinie verhält, ist Deutschland nun das dritte Land der EU, in dem es vorerst keine Vorratsdatenspeicherung nach Brüsseler Vorstellungen geben wird. Nicht im Einklang mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sehen sich die schleswig-holsteinischen Mitglieder der Piratenpartei mit den Verfassungsrichtern, die die Machart des Gesetzes zwar für so schlecht befinden, dass das Gesetz nichtig ist, dafür jedoch den Gesetzgeber auffordern, ein neues Gesetz zu machen, um damit eben der Richtlinie aus Brüssel zu entsprechen. An Brüssel gerichtet zitieren wir an dieser Stelle gerne ein kluges Wort des SPD-Politikers Thomas Rother, der der Politik bescheinigte, dass ihr der Mut zur Rücknahme wirkungsloser Mittel fehle. Ein Ansinnen, das nicht ansatzweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen der Mitgliedsländer entspricht, gehört nach unserer Auffassung zu solchen wirkungslosen politischen Mitteln. Wir brauchen so etwas schlichtweg nicht!
Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu diese Pressemeldung heraus gegeben:
Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrigBy Daniel Flachshaar
Created 2 Mär 2010 - 09:45
Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010 Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind. »Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.« »Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.« Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.
Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts P.S. Das Bild oben erreichte uns nach Fertigstellung des Artikels und sollte als Satire erkennbar genug sein, oder?
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| Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 02. März 2010 um 16:16 Uhr |