Aktuelles
Der Landesverband
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- Kategorie: Landesverband
- Veröffentlicht am Dienstag, 27. September 2011 21:10
Seit Gründung des Landesverbands im Dezember 2007 und mit zunächst einer Handvoll PIRATEN ist auch zwischen Nord- und Ostsee zunächst erstes Ziel gewesen, die Kernthemen der Piratenpartei zu leben und zu transportieren.
Zusammen mit immer mehr Interessierten gelang es nach und nach Kompetenzen aufzubauen und sich über die Kernthemen hinaus Gedanken über die Probleme im nördlichsten Bundesland zu machen. So wurde und wird immer weiter an unseren Ideen für ein besseres Leben in Schleswig-Holstein gearbeitet.
Wir haben nicht den Anspruch in möglichst kurzer Zeit ein Vollprogramm ausgearbeitet zu erstellen, vielmehr stellen wir uns zunächst nur in Themengebieten auf, in denen auch die notwendige Kompetenz vorhanden ist. Natürlich haben wir trotzdem den Anspruch uns kontinuierlich und sinnvoll in unseren Vorstellungen von Politik für Schleswig-Holstein zu erweitern.
Piraten SH laden ein zum dritten Geburtstag und Weihnachtsfeier
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- Kategorie: Landesverband
- Veröffentlicht am Samstag, 27. November 2010 17:30
Der Landesverband Schleswig-Holstein wird im Dezember 3-Jahre alt.
Darauf möchten wir in Form einer Weihnachtsfeier anstossen.
Alle Piraten und Piratenfreunde sind am 17.12.2010
herzlich eingeladen, dies mit uns zu feiern.
Gefeiert wird ab 20Uhr im
Greenfields in Kiel
Eckernförder Straße 180
24118 Kiel, Deutschland
Es wird ein Pizzabuffet und Glühwein geben.
Damit wir wissen, wieviel Pizza wir bestellen müssen und wieviel
Glühwein in etwa getrunken werden wird, freuen wir uns wenn du uns
mitteilst ob du kommst, eventuell kommst oder verhindert bist.
Zusage per Doodle über http://www.piratenpartei-kiel.de
Viele liebe piratige Grüße
Der Vorstand SH
ACTA ist ein Kraken
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- Kategorie: Landesverband
- Veröffentlicht am Dienstag, 04. Mai 2010 20:32
von Julia Reda, Stephan Urbach, et al.
In einigen Blogs und Kommentaren wurde der Vorwurf laut, das "Stopp ACTA"-Logo basiere auf einer Karikatur aus der Zeit des Nationalsozialismus. Das besagte Spottbild zeigt ein Wesen mit Churchills Kopf, das auf einem Krakenkörper die Welt umklammert hält und diese ausbluten lässt. Dazu trägt sie einen Davidsstern.
Das "Stopp ACTA"-Logo benutzt nun auch die Metapher eines Kraken, jedoch ohne beabsichtigten Bezug zu diesem 80 Jahre alten Zerrbild. Der Designer, ein Mitglied der Piratenpartei Schweiz, hat das Logo in Unkenntnis der besagten Karikatur kreiert.
Die Zahl auf die eine oder andere Weise negativ belegter Symbole ist für eine kleine Gruppe politisch tätiger Menschen - insbesondere, wenn sie keine Vollzeit-Designer sind - nicht mehr zu überblicken. Ein anschauliches Beispiel dafür, dass die meisten Logos offen für unbeabsichtigte Interpretationen sind, bietet aktuell die Kontroverse um das Logo des Nuclear Security Summit, das angeblich einem Halbmond ähneln und Barack Obamas Nähe zum Islam unterstreichen soll, in Wahrheit aber eine Stilisierung des bohrschen Atommodells ist. Der Comedian Jon Stewart hat eindrucksvoll bewiesen, dass man in jedem Logo eine anstößige Botschaft finden kann, wenn man nur fleißig genug sucht: http://www.thedailyshow.com/watch/wed-april-14-2010/a-farewell-to-arms
Man muss sich bei solch einer Kritik an der Symbolkraft eines Logos stets die Frage stellen, ob eine absichtliche Referenz auf (in diesem Fall) antisemitisches Gedankengut überhaupt plausibel ist. Dies ist hier offensichtlich nicht der Fall. Die Kritik an ACTA ist äußerst komplex und auf http://www.stopp-acta.info sowie in Veröffentlichungen der Piratenpartei ausführlich dargelegt. Sie umfasst so unterschiedliche Dimensionen wie die Einschränkung individueller Freiheitsrechte, intransparente Verhandlungsführung, die Weitergabe persönlicher Daten von Nutzern an die Verwertungsindustrie und staatliche Eingriffe in die Netzneutralität.
Ein aussagekräftiges Logo zu kreieren bedeutet immer eine Reduktion von Komplexität. Da es nahezu unmöglich ist, die gesamten Probleme, die ACTA mit sich bringt, auf verständliche Weise bildlich darzustellen, konzentriert sich das Logo auf die internationale Tragweite des Abkommens. Ganz im Gegensatz zu der Nazi-Karikatur symbolisiert der Kraken hier nicht einen Angriff auf die Welt, ein Erdrücken, sondern eine weite Verbreitung angesichts der großen Zahl internationaler Vertragspartner. Der Kraken sitzt auf der Erdkugel und hat seine Tentakeln weit ausgestreckt - die Konsequenzen von ACTA betreffen zahlreiche Kontinente. Diese Darstellung ist weit entfernt von dem gewalttätigen Bohren der Tentakeln in eine blutende Welt, wie es in der Nazi-Karikatur zu sehen ist.
Das Symbol eines Kraken findet schon länger als Metapher für die weite Verbreitung eines Phänomens Verwendung. Bestes Beispiel ist die "Datenkrake" des AK Vorrat, die die zentrale Zusammenführung großer Datenmengen durch den Staat, etwa im Rahmen von ELENA oder der Vorratsdatenspeicherung, symbolisiert: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Datenkrake Auch der FoeBud verwendet dieses Bild: http://www.foebud.org/aboutus/otto-kommt-ins-fernsehen/?searchterm=otto
Dadurch, dass der Protest gegen ausufernde Datenspeicherung ein Kernanliegen der Piratenpartei ist, ist diese Bedeutung des Kraken der Lebenswelt der Initiatoren des "Stopp ACTA"-Bündnisses unendlich näher als eine 80 Jahre zurückliegende, insbesondere im Heimatland des Designers weitgehend unbekannte, antisemitische Belastung des Symbols. Es sollte jedem Kritiker leicht fallen nachzuvollziehen, dass der Designer bei der Verwendung der Symbolik den Datenkraken im Hinterkopf hatte.
Der erste Kreisverband in Schleswig-Holstein will sich gründen
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- Kategorie: Landesverband
- Veröffentlicht am Samstag, 20. März 2010 10:37

Heute ab 12:30 Uhr treffen sich die Lübecker Piraten, um darüber abzustimmen, ob sie sich zu einem Kreisverband zusammen schließen wollen. Nach der Gründung des Kreisverbandes erfolgt dann die Wahl seines Vorstandes. Die Veranstaltung findet statt im LAN-Zentrum Lübeck, Herrendamm 22 in 23556 Lübeck. Damit würde sich der erste Kreisverband der Piratenpartei in Schleswig-Holstein gründen.
Mit der Gründung des Kreisverbandes Lübeck soll dem starken Mitgliederzuwachs seit den Wahlen im Jahr 2009 (Europa-, Bundestags- und Landtagswahl) Rechnung getragen werden. Damit wird dann auch der Schwung aus dem letzten Jahr organisatorisch mitgenommen.
Die Lübecker Piraten treffen sich jeden Mittwoch um 19:00 Uhr zu ihrem Stammtisch, gleichfalls im LAN-Zentrum Lübeck. Dort werden - wie überall auf den Piratenstammtischen im Land - die aktuellen politischen Probleme diskutiert und angepackt.
Soziale Vorratsdatenspeicherung?
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 17. März 2010 09:45

Kaum hat das Bundesverfassungsgericht seinen Nachhilfeunterricht für die Regierenden beendet und die seit 2008 praktizierte Vorratsdatenspeicherung gesetzlich für nichtig erklärt, muss eine neue datenschutzrechtliche Großbaustelle betreut werden: ELENA
Nachdem die "Daten-Messies" in Regierung und Bundestag die Sorgen und Bedenken von Datenschützern und Gewerkschaften weitestgehend außer Acht lassen, bleibt den Betroffenen wieder einmal nur der Weg über das Bundesverfassungsgericht, um die sie einseitig benachteiligende soziale Vorratsdatenspeicherung zu beenden. Zu diesem Zweck kann man sich bei FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs e. V.) der Verfassungsbeschwerde anschließen und sich dazu dieses Formulars bedienen. Die Frist dazu läuft bereits am 25. März 2010 ab, so dass ein wenig Eile geboten ist.
Allen sonst üblichen Datenschutzgrundsätzen zum Trotz will die Bundesregierung am elektronischen Entgeltnachweis festhalten. Seit dem 1.1.2010 werden die Entgeltnachweise aller Arbeitnehmer zusätzlich zur Druckform in einer multifunktionalen Datenbank abgespeichert. Ab dem 01.01.2012 wird das ELENA-Verfahren dann in der Praxis angewendet werden. Die Sorgen und Bedenken der Piratenpartei gegen ELENA werden auf der Homepage der Bundespartei so zusammen gefasst:
ELENA verpflichtet seit dem 1. Januar 2010 alle Arbeitgeber deutschlandweit dazu, ein umfangreiches Paket einkommensrelevanter Daten aller bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer monatlich an die sogenannte Zentrale Speicherstelle in Würzburg zu übermitteln. Die maßlose Umsetzung dieses Verfahrens wird von Datenschützern stark kritisiert. Die Speicherung widerspricht dem Grundsatz der Datensparsamkeit des Bundesdatenschutzgesetzes, denn die Daten werden ohne Einzelfallprüfung anlasslos auf Vorrat gespeichert und mehrere Jahre vorgehalten. Es bestehen erhebliche Risiken hinsichtlich der Datensicherheit, insbesondere durch die intransparente Einbindung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens für die gesamte Verschlüsselung. Die angekündigten Bürokratieeinsparungen sind zudem zweifelhaft. Der vorgesehene Zwang zur Nutzung der elektronischen Signatur sowie zur Kostenübernahme der Anmeldekosten durch die Bürger ist nicht nur aus sozialen Gesichtspunkten fragwürdig.
Erfasst werden u.a. auch Erkrankungen. Welche Begehrlichkeiten sich gerade damit verbinden, ahnt jeder von uns. Zwar hat die Bundesregierung vollmundig angekündigt, die Option, Streikteilnahmen zu erfassen, aufgrund massiver Proteste zurück zu nehmen, tatsächlich geschehen ist dies bislang jedoch nicht. Die Änderungszusage der Bundesregierung vom 15.12.2009 ist im Arbeitsministerium noch nicht angekommen (Stand: Januar 2010). Weitere Informationen zu ELENA stehen im Wiki der Piratenpartei zur Verfügung
Wie desorganisiert und bereits jetzt schon klar gesetzeswidrig die Bundesregierung bei ELENA handelt, wird unzweifelhaft klar am Umstand, dass der Anspruch der Arbeitnehmer auf Auskunft über die bei ELENA gespeicherten Daten bis zum Jahr 2012 nicht durchsetzbar ist, wie hier auf der offiziellen "ELENA-Seite" nachgelesen werden kann. Dort heißt es:
Ab 01.01.2010 müssen alle Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, Beamten, Richter oder Soldaten monatlich mit der Entgeltabrechnung eine Meldung an die Zentrale Speicherstelle abgeben (§ 97 Absatz 1 SGB IV). Im ELENA-Verfahren besteht für den Teilnehmer ein Anspruch auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Eine Auskunft ist vor 2012 aber nicht realisierbar, da der Abruf durch die abrufenden Stellen erst ab 2012 möglich ist. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist eine Öffnung des Verfahrens gegenüber Dritten ohne die Zwischenschaltung einer prüfenden abrufenden Stelle, also dem Vieraugenprinzip mit zwei Signaturkarten, nicht zu vertreten. Von daher ist eine Auskunftsmöglichkeit nicht gegeben.
Auch der juristische Laie erkennt sofort beim Abgleich mit dem § 19 des Bundesdatenschutzgesetzes den von der Bundesregierung begangenen Rechtsbruch. Wo nicht einmal dies beachtet wird, erscheint der Hinweis auf den § 1 des Informationsfreiheitsgesetzes, der gleichfalls nicht eingehalten wird, schon fast als überflüssig.
Weitere Medienquellen:
- wdr.de, Monitor Nr. 601 mit Videobeitrag Wissen ist Macht Die Datenkrake ELENA / Sendungsbeitrag als PDF[3], 38 kB
- Flyer der Piratenpartei zu ELENA
Schallende Ohrfeige aus Karlsuhe
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- Kategorie: Landesverband
- Veröffentlicht am Dienstag, 02. März 2010 12:34

Heute um 10:00 Uhr hat der Vorsitzende des 1. Senats des Bundesverfassungserichts Papier das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung als Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung wegen zahlreicher grober verfassungsrechtlicher Mängel für nichtig erklärt. In der Urteilsbegründung folgt das Bundesverfassungsgericht den seit langem bekannten Positionen des AK Vorrat und der Piratenpartei und bestätigt damit eindrucksvoll, wer wirksam für Bürger- und Freiheitsrechte in diesem Land einsteht. Die rund 35.000 Klagen gegen das o.a. Gesetz waren der kollektive Aufschrei gegen den Bruch unserer Verfassung. Dieser Aufschrei wurde von den Verfassungsrichtern in Karlsruhe verstanden.
Nach Rumänien, dessen Verfassungsgericht die aus der Umsetzung der Richtlinie 2006/24 EG dort entstandene Gesetzesgebung als verfassungsfeindlich gekippt hat, und Schweden, dass sich trotz eines Luxemburger Urteils auch gegen die EU-Richtlinie verhält, ist Deutschland nun das dritte Land der EU, in dem es vorerst keine Vorratsdatenspeicherung nach Brüsseler Vorstellungen geben wird.
Nicht im Einklang mit den Verfassungsrichtern in Karlsruhe sehen sich die schleswig-holsteinischen Mitglieder der Piratenpartei mit den Verfassungsrichtern, die die Machart des Gesetzes zwar für so schlecht befinden, dass das Gesetz nichtig ist, dafür jedoch den Gesetzgeber auffordern, ein neues Gesetz zu machen, um damit eben der Richtlinie aus Brüssel zu entsprechen. An Brüssel gerichtet zitieren wir an dieser Stelle gerne ein kluges Wort des SPD-Politikers Thomas Rother, der der Politik bescheinigte, dass ihr der Mut zur Rücknahme wirkungsloser Mittel fehle.
Ein Ansinnen, das nicht ansatzweise den verfassungsrechtlichen Ansprüchen der Mitgliedsländer entspricht, gehört nach unserer Auffassung zu solchen wirkungslosen politischen Mitteln. Wir brauchen so etwas schlichtweg nicht!
Die Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland hat dazu diese Pressemeldung heraus gegeben:
Ein Sieg der Bürgerrechte - Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig
Pressemitteilung - Veröffentlicht am 2. März 2010
Zum wiederholten Male zeigt sich, dass in diesem Land nur ein Staatsorgan bereit ist, die Freiheit der Bürger zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte heute, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form gegen das Grundgesetz verstößt. Die Piratenpartei begrüßt dieses Urteil ausdrücklich und hofft, dass mit dieser Schelte die etablierten Parteien sowie die Bundesregierung endlich lernen, dass Bürgerrechte ein unveräußerliches Gut sind.
»Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für die bürgerrechtsfeindliche Gesetzgebung der letzten Jahre«, so Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei. »Unser Etappenziel ist gemeinsam mit unseren Verbündeten erreicht. Jetzt gilt es, den Schwung auf europäischer Ebene zu nutzen, um die zugrundeliegende EU-Richtlinie für unrechtmäßig zu erklären, damit die Vorratsdatenspeicherung nicht über diesen Umweg eingeführt werden kann. Das Urteil zeigt, dass die Piratenpartei dringend benötigt wird: als Gegenpol zu den etablierten Parteien im Kampf um die Bürgerrechte. Das wird sich sicher auch bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen zeigen.«
»Die Bürgerrechte sind Abwehrrechte gegen einen überbordernden Staat, die über Jahrhunderte erarbeitet wurden,« so Nico Kern, Rechtsanwalt und Spitzenkandidat der Piraten in NRW bei der kommenden Landtagswahl. »Wir Piraten werden weiterhin dafür kämpfen, dass die Bürgerrechte in Deutschland und Europa endlich wieder die Achtung bekommen, die sie verdienen.«
Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Damit wurde eine Direktive der Europäischen Union umgesetzt. Seitdem wurden Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung gespeichert, die über Telefon, Handy und E-Mail entstanden sind. So war es möglich, Bewegungsprofile zu erstellen und die Beziehungen von Menschen untereinander nachzuvollziehen. Es wurde mehrfach nachgewiesen, dass das Gesetz deutliche Auswirkungen auf das Kommunikationsverhalten der Bürger hat. Die Menschen passten sich der Überwachung an und vermieden es, Kontakt zu Personen aufzunehmen, die sie in Verruf bringen könnten. Dazu zählten zum Beispiel Drogenberatungsstellen oder Psychotherapeuten.
Presserklärung des Bundesverfassungsgerichts
Das vollständige Urteil des Bundesverfassungsgerichts
P.S. Das Bild oben erreichte uns nach Fertigstellung des Artikels und sollte als Satire erkennbar genug sein, oder?









